Aemilius Müllers Farbenharmonielehre geht wie auch das Farbsystem des Doppelkegels auf den deutschen Wilhelm Ostwald zurück, er hat sie aber wesentlich erweitert. Von Ostwald hat er die Grundformel übernommen: Harmonie gleich Gesetz. «Harmonisch wirken somit alle Farben, zwischen denen ein gesetzmässiger Zusammenhang besteht. Also nicht nur der Farbton bedingt Harmonie, sondern an ihrem Zustandekommen sind alle drei Elemente der Farben beteiligt: Farbton, Weiss- und Schwarzgehalt. Erst wenn alle drei gesetzlich geordnet sind, kann von Harmonie die Rede sein.» (Die moderne Farbenharmonielehre, 1948, S. 21)

Vom farbtongleichen Dreieck ausgehend, sind alle Farbreihen harmonisch, in denen ein Element – der Weiss-, Schwarz- oder Buntanteil – konstant ist, während die beiden anderen variieren: Schwarzgleiche Reihen weisen immer den gleichen Schwarzanteil auf, weissgleiche Reihen den gleichen Weissanteil und buntgleiche Reihen, auch Schattenreihen genannt, den gleichen Buntanteil.

Auch die Kombination von zwei festen mit einem variierenden Element erzeugt Harmonien: Nebelreihen weisen immer den gleichen Weiss- und Schwarzwert auf, Lichtreihen den gleichen Bunt- und Schwarzwert und Verdunkelungsreihen den gleichen Bunt- und Weisswert.

Das farbtongleiche Dreieck als Grundlage für farbtongleiche Harmonien

Die Ordnung der schwarzgleichen, weissgleichen und buntgleichen Reihen

Die Ordnung der Verdunkelungsreihen, Lichtreihen und Nebelreihen